Informationen zur hausärztlichen Versorgung für Kommunen, Studierende und Ärzte/Ärztinnen
1. Fördermöglichkeiten
Aktionsprogramm „Landärzte“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es Versorgungsengpässe gibt, können Ärzte und Ärztinnen, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, eine finanzielle Unterstützung von bis zu 30.000 € erhalten.
Die Fördergebiete werden vom Sozialministerium ausgewiesen und sind unter anderem vom Versorgungsgrad abhängig. Bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 % mit einer Berücksichtigung aller Hausärzte/Hausärztinnen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, wird die Gemeinde als perspektivische Fördergemeinde ausgewiesen. Bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 % unter Berücksichtigung aller Hausärzte/Hausärztinnen in der Gemeinde liegt ein akutes Fördergebiet vor.
Perspektivische Fördergemeinden im Landkreis Karlsruhe sind aktuell: Kürnbach, Sulzfeld, Kraichtal, Östringen (Stand: Juli 2024)
Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der KVBW
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt in ausgewiesenen Fördergebieten die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sowie deren Anstellung.
Unterstützt wird unter anderem die Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis oder einer ärztlichen Kooperation (MVZ, BAG), die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte oder Zweigpraxis, die Anstellung von ärztliches Fachpersonal und den Beitritt zur ärztlichen Kooperation.
Akut-1 Fördergebiete für Hausärzte/Hausärztinnen im Landkreis Karlsruhe (Stand 17.09.2024): Bretten, Ettlingen, Gondelsheim, Karlsbad, Kürnbach, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Sulzfeld, Waldbronn.
Akut-2/3 Fördergebiete (Stand 17.09.2024): Dettenheim, Graben-Neudorf, Philippsburg.
Unabhängig von einem Fördergebiet in ganz Baden-Württemberg wird das Wahltertial des Praktischen Jahres (PJ) in der Allgemeinmedizin unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 744 € monatlich und die Beschäftigung eines Arztes zur Hospitation unterstützt.
Weiterbildungsförderung der KVBW
Die KVBW gewährt einen Zuschuss an niedergelassene Ärzte für die Anstellung und Weiterbildung von Ärzten in Weiterbildung. Für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin fördert die KV bundesweit 7.500 Stellen.
Förderprogramm Hausärzteverband
Der Hausärzteverband bietet für Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten in Höhe von bis zu 200 € für das Blockpraktikum im Bereich Allgemeinmedizin und die Hausarztfamulatur. Darüber hinaus bietet der Hausärzteverband Studierenden die Möglichkeit, an der „Winterschool Allgemeinmedizin“ teilzunehmen und sich dort vier Tage lang theoretisch und praktisch mit der Hausarztmedizin zu beschäftigen.
Hierfür ist eine Mitgliedschaft im Hausärzteverband erforderlich - die Mitgliedschaft ist aber für Studierende kostenlos.
Stiftung Perspektive Hausarzt
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bei diesem Entwicklungsprogramm handelt es sich um ein Förderangebot des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Förderungsfähig sind insbesondere Gebäudesanierungen und -Umnutzungen im Ortskernbereich. Hierunter fallen z.B. auch Renovierungen von alten Gebäuden für die Umgestaltung in Arztpraxen.
Zuwendungsempfänger können die Kommunen sein. Entsprechende Anträge sind an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellen.
Programm zur Landarztquote
Über das Programm des Sozialministeriums zur Landarztquote werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin vergeben. Die Bewerbenden verpflichten sich, nach dem Studium für einen festgelegten Zeitraum in einem hausärztlich unterversorgten Gebiet als Hausarzt tätig zu sein.
Stipendium zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen in der Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen vergeben die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg ab dem 01.07.2023 300 Stipendien.
Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten 300€ pro Quartal für maximal 12 Quartale sowie eine Erfolgszahlung von 1.400€ bei erfolgreichem Studienabschluss.
Weitere Stipendien
Gegebenenfalls werden Stipendien durch bestimmte Kliniken oder einzelne Gemeinden vergeben.
Förderung von Primärversorgungszentren
Das Land Baden-Württemberg förderte neue lokale Gesundheitszentren (Primärversorgungszentren) mit insgesamt 10 Millionen Euro.
In Primärversorgungszentren arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe Hand in Hand unter einem Dach. Gefördert wurden Vorhaben, die sich der Versorgung chronisch Kranker und/oder multimorbider Personen sowie der Versorgung psychisch erkrankter Personen widmen, mit bis zu 300.000 € pro Projekt. Antragsberechtigt waren kommunale Körperschaften. Die Förderung ist mittlerweile ausgelaufen.
Förderung innovativer Versorgungformen
Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert bestimmte neuartige Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen.
2. Beratungsangebote für Kommunen
Kommunalservice KVBW
Kommunalservice KVBW: Detailseite
Strategie, Kooperation & Nachwuchs
Servicezeiten: Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr
5-K-Einzelfallbesprechungen der AG "Ambulante ärztliche Versorgung"
Das 5-K-Netzwerk bündelt die Fachkompetenzen verschiedener Akteure. Es setzt sich zusammen aus Vertretern von:
- Kreis,
- Kommunen,
- Krankenhäusern / der (Kreis-) Ärzteschaft,
- Krankenkassen und der
- Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Ergeben sich in einer Kommune Schwierigkeiten bei der hausärztlichen Versorgung, kann eine Beratung durch das 5-K-Netzwerk erfolgen. So können Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Kommunen wenden sich bei Interesse bitte an die Vorsitzenden der AG "Ambulante ärztliche Versorgung".
Gesundheitskompass Baden-Württemberg
Bei dem „gesundheitskompassbw“ handelt es sich um eine Plattform, die dem Austausch und der Wissensvermittlung dient. Neben der Vorstellung innovativer Gesundheitsversorgungsprojekte aus Baden-Württemberg mit kommunaler Beteiligung bietet das Wissensforum die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über versorgungsrelevante Themen auszutauschen.
3. Handlungsmöglichkeiten von Kommunen bei Ärztemangel
Handlungsmöglichkeiten von Kommunen bei Ärztemangel
In unseren 5-K-Einzelfallbesprechungen haben sich Ansatzpunkte ergeben, die sich für ein Vorgehen durch die Kommune bei Ärztemangel eignen.
Zunächst kann in der Praxisbörse der KVBW nach Interessenten für Praxiskooperationen oder -übergaben gesucht werden. Interessierte Ärzte, die sich bei der Kommune melden, können auf die Niederlassungsberatung und den Praxisservice der KVBW verwiesen werden, die zu den möglichen Praxismodellen und zu betriebswirtschaftlichen Aspekten berät.
Außerdem können über die Seite des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin Region Karlsruhe freie Räumlichkeiten für die Niederlassung inseriert werden. Ärzte können freie Stellen oder abzugebende Praxen inserieren. Die Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau, kann jedoch bereits genutzt werden.
Können keine Interessenten gefunden werden, besteht eventuell die Möglichkeit der Errichtung einer Zweigpraxis, etwa durch Ärzte einer Nachbargemeinde. Hier empfiehlt sich ein Austausch mit der ortsansässigen Ärzteschaft.Durch Telemedizin, wie über das Telemedizinangebot „DocDirekt“ der KVBW, kann die ärztliche Versorgung in der Gemeinde unterstützt werden.
Eine weitere Überlegung ist, ob eine Praxisübernahme durch private Investoren möglich ist und in Betracht kommt. Letztlich kommt auch die Schaffung von weiteren Anreizen für eine Praxisübernahme oder Neugründung, etwa durch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, durch Zuschüsse oder Ähnliches in Betracht. Möglich ist auch die Gründung eines kommunalen MVZs (s. Informationen zum Thema MVZ)
Die KVBW unterstützt und berät außerdem Gemeinden und Kreise im Rahmen ihres Kommunalservices:
Soll eine einzelfallbezogene Beratung erfolgen und geht es um die hausärztliche Versorgung, kann das Instrument der 5-K-Einzelfallbesprechung der AG Ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen werden. (s. Beratungsangebote für Kommunen). Kommunen wenden sich hierfür bei Interesse an die Vorsitzenden der AG Ambulante ärztliche Versorgung:
4. Beratungsangebote für Ärztinnen und Ärzte
Niederlassungs- und Kooperationsberatung der KVBW
Die KVBW berät zu den verschiedenen Praxismodellen für selbständig tätige Ärzte und für Ärzte, die sich anstellen lassen möchten. Die Homepage gibt einen ersten Überblick, es besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Direktkontakts.
Niederlassungs- & Kooperationsberatung: Detailseite
Servicezeit: Mo - Fr: 8 - 16 Uhr
Informationen der KVBW zur Praxisabgabe
Die KVBW unterstützt bei Fragen zur Praxisabgabe. Die Homepage gibt einen ersten Überblick, es besteht jedoch auch die Möglichkeit eines Direktkontakts.
Betriebswirtschaftliche Beratung der KVBW
Beratung durch den Hausärzteverband
Beratung durch den Mediverbund
Der Mediverbund berät zu betriebswirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Übernahme und Aufgabe einer Praxis sowie zur Gründung eines MVZs. Hierfür ist eine Mitgliedschaft erforderlich, die kostenpflichtig ist. Eine Erstberatung kann kostenlos erfolgen.
Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Region Karlsruhe
Über die Seite des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin Region Karlsruhe können freie Stellen, Weiterbildungsplätze oder Räumlichkeiten für die Niederlassung gefunden werden. Ärzte können freie Stellen oder abzugebende Praxen oder Praxisräumlichkeiten inserieren. Zudem sind auf der Homepage viele Informationen zum hausärztlichen Beruf zu finden - zum Studium, der Weiterbildung, zur Facharztprüfung und der Anstellung bzw. Niederlassung.
Online-Sprechstunde Weiterbildung Allgemeinmedizin
Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bietet in regelmäßigen Abständen ein Sprechstundenangebot zu Fragen und Inhalten rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin an.
Termine und weitere Informationen unter:
Informationen zur Weiterbildung Allgemeinmedizin
Informationen rund um die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner finden sich auf der Seite der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg:
5. Allgemeine Informationen zur ärztlichen Versorgung
Informationen der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg zur Weiterbildung und Niederlassung als Hausarzt/Hausärztin
Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin berät zu allen Fragen rund um das Thema Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
Sie setzt sich zusammen aus ihrer Geschäftsstelle sowie der Ärztekammer (Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie Bezirksärztekammern für Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg und Südbaden), der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg. Die einzelnen Ansprechpartner der jeweiligen Kooperationspartner befinden sich auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Wissenswertes zum Thema Allgemeinmedizin und zum Hausarztberuf des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg
Informationen zur Bedarfsplanung der KVBW mit Versorgungsgraden
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung erfolgt dreimal jährlich durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg. Die KVBW stellt die aktualisierte Bedarfsplanung drei Mal jährlich auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Bedarfsplanung im hausärztlichen Bereich bezieht sich auf den Versorgungsgrad in Prozent für einen bestimmten Mittelbereich – im Landkreis Karlsruhe sind dies die Mittelbereiche Bretten, Bruchsal, Ettlingen und Karlsruhe. Eine Unterversorgung ist im hausärztlichen Bereich ab einem Versorgungsgrad von weniger als 75% anzunehmen und wird dementsprechend durch den Landesausschuss geprüft.
Niederlassungs- & Kooperationsberatung
Servicezeit: Mo - Fr: 8 - 16 Uhr
6. Informationen zum Thema Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Überblick zum MVZ
Eine Zusammenfassung der nachfolgenden Informationen finden Sie in der Präsentation "Überblick zum MVZ"
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Bei einem MVZ handelt es sich um eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Freiberufler und/oder angestellte Ärzte/Ärztinnen arbeiten. Es ist eine Sonderform der Berufsausübungsgemeinschaft, in der eine organisatorische Trennung zwischen Inhaberschaft und ärztlicher Behandlungstätigkeit stattfindet. MVZs können gemäß § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V von folgenden Akteuren gegründet werden:
- zugelassene Ärzte
- zugelassene Krankenhäuser
- Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen
- Praxisnetze
- gemeinnützige Träger, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
- Kommunen
Die Gründung des MVZs ist gemäß § 95 Abs. 1a Satz 3 SGB V nur durch eine Gesellschaft in der Rechtsform der Personengesellschaft, der eingetragenen Genossenschaft, der GmbH oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform möglich. Das MVZ muss durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden. Es dürfen unbegrenzt angestellte Ärzte/Ärztinnen tätig sein - die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen ist allerdings begrenzt durch die Bedarfsplanung.
Abgrenzung zu anderen Organisationsformen
Die Einzelpraxis ist wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig. Eine Praxisgemeinschaft besteht aus mehreren eigenständigen Praxen, die getrennt abrechnen und auch eine getrennte Patientenkartei haben. Nur die Räumlichkeiten, Einrichtungen, Apparate und ggfls. das Personal werden geteilt. Hierdurch werden Synergieeffekte erreicht. Der Behandlungsvertrag kommt nur mit dem jeweiligen Arzt zustande. Die Berufsausübungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei selbstständigen Ärzten in der Rechtsform einer Gesellschaft (meist GbR oder Partnerschaftsgesellschaft). Es findet eine gemeinsame Abrechnung statt und es wird eine gemeinsame Patientenkartei geführt. In allen drei genannten Organisationsformen darf jeder zugelassene Arzt bis zu drei Ärzte anstellen. In einem MVZ hingegen dürfen unbegrenzt angestellte Ärzte tätig sein (s.o.).
Genossenschaftliches MVZ
Das MVZ kann auch durch eine Genossenschaft gegründet werden.In genossenschaftlichen MVZ mit kommunaler Beteiligung wird die Kommune selbst Genosse und bringt eine Einlage ein.
Checkliste zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrum
7. Informationen zum Thema Arztassistenz (»physician assistant«)
Informationen zum Thema Assistenten/Assistentinnen (»physician assistant«)
Der Bachelorstudiengang „physician assistant“ – Assistenten/Assistentinnen baut als Weiterqualifizierung auf einer abgeschlossenen Ausbildung in den traditionellen Gesundheitsfachberufen (Beispiel: MFA, Pflegekraft) auf.Es handelt sich um ein duales Studium.
Assistenten/Assistentinnen werden anschließend in der Patientenversorgung eingesetzt und entlasten Ärzte von Routinetätigkeiten, etwa bei anfallenden Untersuchungen oder in der Kommunikation mit den Patienten. Sie nehmen die vom Arzt delegierten Aufgaben wahr und können sowohl in einer Klinik, als auch in Praxen eingesetzt werden. Weitere Beispiele für die von Assistenten/Assistentinnen übernommenen Tätigkeiten sind die Anamnese, die Kommunikation von labormedizinischen Befunden, die Blutentnahme oder die Erstellung von Medikationsplänen. Der Einsatz von Assistenten/Assistentinnen ist eine Möglichkeit, um bei Ärztemangel die Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten. In Praxen ist der Einsatz von Assistenten/Assistentinnen dann sinnvoll, wenn ausreichend Untersuchungen anfallen, für die die Arztassistenten ausgebildet sind und die nicht bereits durch die Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAHs) übernommen werden können.
Beispielsweise die DHBW Karlsruhe bietet den Studiengang seit 2010 an:
8. Suche von Praxisstellen, Weiterbildungen, Räumlichkeiten, Geräten, Weiterbildungsberechtigten, Stammtischen, Fortbildungen etc.
Praxisbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Suche nach weiterbildungsberechtigten Ärzten auf der Seite der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dieser Service richtet sich an Ärzte in Weiterbildung. Über die Suchfunktion auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg können sich die Ärzte in Weiterbildung einen Überblick über die zur Weiterbildung befugten Ärzte in ihrem jeweiligen Fachbereich verschaffen.