Das 5-K-Netzwerk - Hausärztliche Versorgung

Was ist das 5-K-Netzwerk?

Die ambulant ärztliche Versorgung bündelt die Fachkompetenzen verschiedener Akteure im Rahmen des 5-K-Netzwerkes.

Das 5-K-Netzwerk setzt sich zusammen aus Vertretern aus:

  • dem Kreis,
  • den Kommunen,
  • den Krankenhäusern / der (Kreis-) Ärzteschaft,
  • den Krankenkassen
  • und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Durch die Befragung der Kommunen im Jahr 2019 ist sichtbar geworden, dass sich in den kommenden Jahren Praxisaufgaben niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte ohne eine gesicherte Nachfolge ereignen werden. Ob im Vorlauf oder auch kurzfristig aufgrund einer plötzlichen Praxisaufgabe, steht das 5-K-Netzwerk den betroffenen Kommunen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Ziel der Beratung durch dieses deutschlandweit einzigartige 5-K-Netzwerk ist es, den betroffenen Kommunen die Zusammenhänge der Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung aufzuzeigen und ihnen individuelle Handlungsempfehlungen zu geben, die ihnen die Suche nach einer Praxisnachfolge erleichtern sollen.

Wer sind die 5-K’s?

Kreis

Die Aufgabe des Kreises ist die Einrichtung und Aufrechterhaltung der Gesundheitskonferenz sowie der AG "Ambulante ärztliche Versorgung" als Steuerungselement. Den Akteuren der AG wird eine wertvolle Plattform zum Austausch geboten. Im 5-K-Netzwerk unterstützt der Kreis gemeinsam mit den anderen K’s die einzelnen Kommunen bei der Suche nach einer Praxisnachfolge und ist hier die erste Anlaufstelle für betroffene Kommunen. Der Kreis stellt die organisatorischen Grundstrukturen für das 5-K-Netzwerk bereit und führt die Vertreter/-innen der K’s und die betroffene Kommune zusammen.

Kommunen

Die Gesundheitsversorgung der Menschen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Auch wenn bei der ambulanten ärztlichen Versorgung formal für Kommunen keine Zuständigkeit besteht, so erwarten die Menschen dennoch, dass sich die Gemeinde um Angelegenheiten dieser Bedeutung als Teil der Daseinsvorsorge kümmert.

Krankenhäuser/ Kreis-Ärzteschaft

Auch wenn sich die AG ausschließlich mit Themen der ambulanten Versorgung befasst und diese im Gegensatz zu der stationären Versorgung nicht in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, so besteht zwischen den beiden Bereichen doch eine enge Verzahnung. Da sich eine angespannte Versorgungssituation im ambulanten Bereich auch auf die stationäre Versorgung auswirkt und umgekehrt, ist es wichtig, über das 5-K-Netzwerk eine Gesprächsplattform zur Verfügung zu stellen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Hierbei wird das 5-K-Netzwerk von den akademischen Lehrkrankenhäusern der Universität Heidelberg und großem Arbeitgeber in der Region, den Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH - RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal und RKH Rechbergklinik Bretten, – unterstützt. Als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung „Allgemeinmedizin“ und Betreiber des Medizinischen Versorgungszentrums am Standort Bruchsal bringen die Klinken des Landkreises Karlsruhe eine wichtige Expertise in das Netzwerk mit ein.

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Die Kreis-Ärzteschaft Karlsruhe ist Teil der Bezirksärztekammer Nordbaden und damit Organ der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Ihr gehören alle Ärzte im Stadt- und Landkreis aus Praxen, Kliniken, Behörden oder den Bereichen Arbeitsmedizin, Reha und Forschung sowie nicht mehr berufstätige Ärzte an. Die Kreis-Ärzteschaft ist in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitsbereich ein wichtiges Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz sowie des 5-K-Netzwerks. Zum einen unterstützt der Vorstand der Kreis-Ärzteschaft die Bezirksärztekammer, die wiederum für Abnahme der Facharztprüfungen und für die Genehmigung von Weiterbildungsbefugnissen zuständig ist. Gleichzeitig ist der Vorstand mit den Kommunen vernetzt und den politischen Strukturen vor Ort vertraut. Durch den engen Kontakt zu ihren Mitgliedern und dem Überblick über bestehende Praxen, Weiterbildungsstätten und Nachwuchsmediziner ist die Kreis-Ärzteschaft für das 5-K-Netzwerk ein wichtiger Ansprechpartner und Verbindungspunkt in sämtlichen gesundheitspolitischen Fragen.

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Krankenversicherung

Die Einbindung der gesetzlichen Krankenversicherung als zentraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems in Fragen rund um die ambulante ärztliche Versorgung ist unerlässlich. In der AG Ambulante ärztliche Versorgung wirkt die AOK Mittlerer Oberrhein für die gesetzlichen Krankenversicherungen mit und hat ein hohes Interesse an der Sicherstellung einer qualitativ hoch-wertigen ambulanten ärztlichen Versorgung in der Fläche. Sie bringt hierfür eine langjährige Erfahrung sowie wertvolle Expertise in das 5-K-Netzwerk mit ein.

Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gestaltet und stellt die wohnortnahe, flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Menschen im Bundesland mit ihren Mitgliedern – den Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg – sicher. Teil dieses Sicherstellungsauftrags ist insbesondere die Erstellung der Bedarfsplanung, die festlegt, in welchen Bereichen sich Ärzte niederlassen können. Hierdurch ist das für das 5-K-Netzwerk besonders relevante Wissen über offene bzw. gesperrte Bereiche sowie Informationen zu Niederlassungsoptionen und Fördermöglichkeiten bei der KVBW gebündelt. Darüber hinaus ist sie über ihr Beratungsangebot des Kommunalservices mit den Gemeinden vernetzt und kennt die Gegebenheiten vor Ort. Daher stellt die KVBW einen wichtigen Unterstützer des 5-K-Netzwerks dar, der bei Fragen zum Thema der wohnortnahen, ambulanten Versorgung unbedingt einzubinden ist.

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Wie funktioniert die 5-K-Einzelfallbesprechung?

Die Kommune kann sich unverbindlich mit dem Vorsitz der AG Ambulante ärztliche Versorgung in Verbindung setzen und um Unterstützung bitten. Die Vorsitzenden „aktivieren“ das 5-K-Netzwerk, koordinieren einen gemeinsamen (in der Regel digitalen) Termin mit den Vertretern der 5-K’s sowie der Kommune und stellen den Vertretern der K’s vorab vorliegende Informationen zur Situation in der Kommune zur Verfügung.

Die Termine können durch den Vorsitz in Abstimmung mit der betroffenen Kommune kurzfristig angesetzt werden. Im Rahmen dieses Termines, an dem in der Regel die jeweilige (Ober-) Bürgermeisterin bzw. der jeweilige (Ober-) Bürgermeister teilnimmt, erhält die betroffene Kommune eingangs die Möglichkeit, die Situation in der Kommune vorzustellen. Im Rahmen des Gesprächs mit den Vertreterinnen und Vertretern der K’s werden sodann verschiedene Faktoren für die Hausarztnachfolge, wie beispielsweise die Verfügbarkeit eines Kassensitzes, einer Immobilie oder auch Fördermöglichkeiten besprochen und hierauf aufbauend Lösungsansätze erarbeitet. Hier bringt, je nach Fallgestaltung, jedes K seine Fachkompetenz ein und die Kommune kann einen ersten direkten Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertreten der K’s herstellen.