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Organisationsstruktur

In diesem Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zur Organisation der Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. In der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) sind lokale Akteure und Akteurinnen aus dem Gesundheitsbereich vertreten. Den Vorsitz hat der Landrat, die Geschäftsstelle wird vom Gesundheitsamt geleitet.


Landesebene

Auf Landesebene finden drei Mal jährlich Dienstbesprechungen der KGK-Geschäftsstellen in Baden-Württemberg statt. Derzeit sind in 37 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs Gesundheitskonferenz eingerichtet. Ein Mal jährlich richtet das Ministerium für Soziales und Integration die Landesgesundheitskonferenz aus. Über weitere Arbeits- und Projektgruppen auf Landesebene findet stetig Ausstausch zwischen der Landesebene und den Kommunalen Konferenzen statt.


Kreistag / Jugendhilfe- und Sozialausschuss

Ein Mal pro Jahr wird im Jugendhilfe- und Sozialausschuss ein Sachstandsbericht vorgelegt mit Informationen und ggf. Beschlüssen zur Gesundheitskonferenz.


Kreisversammlung Gemeindetag

Ein Mal pro Jahr wird in der Kreisversammlung ein Sachstandsbericht vorgelegt.


Plenum

1. Plenum / Auftaktveranstaltung
1. Plenum / Auftaktveranstaltung

Im Plenum werden Themen der Gesundheitskonferenz vorgestellt und über die Einrichtung und Beauftragung entsprechender Arbeitsgruppen entschieden. Über die von den Arbeitsgruppen entwickelten Handlungsempfehlungen sowie deren Umsetzung wird ebenfalls in diesem Gremium abgestimmt. Des Weiteren dienen die Plenen dazu, einen Rückblick auf das bislang Erarbeitete, den aktuellen Stand sowie einen Ausblick auf das Bevorstehende zu geben. 



Lenkungskreis

Der Lenkungskreis steuert die Arbeit der Gesundheitskonferenz nach den Vorgaben des Plenums in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen und der Geschäftsstelle. Er entscheidet insbesondere über die Einbringung von Themen in das Plenum, sonstige grundsätzliche Fragen zwischen den Sitzungen des Plenums sowie die Aufnahme weiterer Teilnehmer in die Gesundheitskonferenz.


Arbeitsgruppen (AGen)

Die Arbeitsgruppen haben entsprechend den Zielsetzungen der KGK die wesentlichen die Aufgabe, dazu beizutragen, möglichst konkrete Maßnahmen anzuregen und auf den Weg zu bringen. Die Arbeitsgruppen bestehen aus verschiedenen Akteur/-innen. Des Weiteren kann durch die AG-Mitglieder neue relevante Themen/ Maßen angesprochen werden. 

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