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Die 5-K-Einzelfallbesprechung

Durch die Befragung der Kommunen im Jahr 2019 ist sichtbar geworden, dass sich in den kommenden Jahren Praxisaufgaben niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte ohne eine gesicherte Nachfolge ereignen werden. Ob im Vorlauf oder auch kurzfristig aufgrund einer plötzlichen Praxisaufgabe, steht das 5-K-Netzwerk den betroffenen Kommunen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Es ist das Beratungsinstrument der AG Ambulante ärztliche Versorgung zur Unterstützung betroffener Kommunen bei der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung.

Die Kommune kann sich unverbindlich mit dem Vorsitz der AG Ambulante ärztliche Versorgung in Verbindung setzen und um Unterstützung bitten. Die Vorsitzenden „aktivieren“ das 5-K-Netzwerk, koordinieren einen gemeinsamen (in der Regel digitalen) Termin mit den Vertretern der 5-K’s sowie der Kommune und stellen den Vertretern der K’s vorab vorliegende Informationen zur Situation in der Kommune zur Verfügung.

Die Termine können durch den Vorsitz in Abstimmung mit der betroffenen Kommune kurzfristig angesetzt werden. Im Rahmen dieses Termines, an dem in der Regel die jeweilige (Ober-) Bürgermeisterin bzw. der jeweilige (Ober-) Bürgermeister teilnimmt, erhält die betroffene Kommune eingangs die Möglichkeit, die Situation in der Kommune vorzustellen. Im Rahmen des Gesprächs mit den Vertreterinnen und Vertretern der K’s werden sodann verschiedene Faktoren für die Hausarztnachfolge, wie beispielsweise die Verfügbarkeit eines Kassensitzes, einer Immobilie oder auch Fördermöglichkeiten besprochen und hierauf aufbauend Lösungsansätze erarbeitet. Hier bringt, je nach Fallgestaltung, jedes K seine Fachkompetenz ein und die Kommune kann einen ersten direkten Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertreten der K’s herstellen.

Der Vorsitz der Arbeitsgruppe Ambulante ärztliche Versorgung ist erreichbar unter:

Landratsamt Karlsruhe
Vorsitz AG Ambulante ärztliche Versorgung
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
E-Mail: agav@landratsamt-karlsruhe.de

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