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5-K-Netzwerk
Die ambulant ärztliche Versorgung bündelt die Fachkompetenzen verschiedener Akteure im Rahmen des 5-K-Netzwerkes. Das 5-K-Netzwerk setzt sich zusammen aus Vertretern aus:
- dem Kreis,
- den Kommunen,
- den Krankenhäusern / der (Kreis-) Ärzteschaft,
- den Krankenkassen,
- der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Ziel der Beratung durch das 5-K-Netzwerk ist es, den betroffenen Kommunen die Zusammenhänge der Sicherung der hausärztlichen Versorgung aufzuzeigen und ihnen individuelle Handlungsempfehlungen zu geben, die ihnen die Suche nach einer Hausarztnachfolge erleichtern sollen.